Pressemitteilung vom 08.11.2017
Dr. Jürgen Rembold Stiftung * Fuchsweg 60 * 51503 Rösrath * Telefon 02205 83600
PRESSEMITTEILUNG
Unterstützung für pflegende Angehörige
Rembold Stiftung zeichnet bundesweite Freiwilligeninitiativen aus
Zu Hause leben bis ins hohe Alter, das wünschen sich fast alle Menschen. Meist sind es Familienangehörige, aber auch Freunde oder Nachbarn, die das ermöglichen und damit eine große gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Denn häusliche Pflege fordert viel von pflegenden Angehörigen, körperlich und seelisch: Wie pflege ich richtig? Wo und wie beantrage ich welche Zuwendungen? Wie kann ich Beruf und Pflege vereinbaren? Wie schaffe ich es, selbst gesund zu bleiben?
Die Unterstützung von pflegenden Angehörigen, ihnen ehrenamtlich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sie zu stärken, ist Ziel und Aufgabe der im „Netzwerk pflegeBegleitung“ bundesweit organisierten Freiwilligen. „Dabei geht es nicht darum, Pflegetätigkeiten zu übernehmen, sondern vielmehr pflegenden Angehörigen zuzuhören, sie zu informieren, zum Beispiel über Entlastungsmöglichkeiten und Hilfsangebote vor Ort und wo nötig ins professionelle System hinein zu vermitteln“, erläutert Elisabeth Bubolz-Lutz, Initiatorin der Bewegung und Netzwerkgründerin. Mit Hilfe der Unterstützer soll eine würdige Versorgung und Pflege zu Hause auch dort möglich gemacht werden, wo eine einzelne pflegende Person längst an persönliche Grenzen stoßen würde.
Das Netzwerk qualifiziert jedes Jahr Freiwillige in Seminaren, um sie auf ihr Engagement für pflegende Angehörige intensiv vorzubereiten. „Die so qualifizierten Ehrenamtlichen können dann in ihrer Region oder Kommune weitere Freiwillige schulen und auf lokaler Ebene Initiativen zur Begleitung pflegender Menschen ins Leben rufen“, so Bubolz-Lutz.
„Eine absolut sinnvolle Sache“, findet auch der Rösrather Stifter Dr. Jürgen Rembold. Er fördert die Qualifizierungsmaßnahmen mit seiner Stiftung für bürgerschaftliches Engagement bereits zum zweiten Mal mit Stipendiengeldern, in diesem Jahr mit einer Summe von 2200 Euro.
Erstmals hat die Rembold Stiftung im November 2017 auf der Bundeskonferenz des Netzwerks in Erfurt zusätzlich Auszeichnungen in Höhe von insgesamt 1000 Euro ausgelobt für Initiativen, die erfolgreich sind und pfiffige Ideen entwickelt haben, wie man pflegende Angehörige erreicht. „Denn die Arbeit und das Angebot der freiwilligen Unterstützer bekannt zu machen und Zugangswege zu den pflegenden Angehörigen zu finden, ist eine echte Herausforderung“, so die Erfahrungsberichte der Netzwerker.
Da die Jury die drei Erstplatzierten mit einem Preisgeld in gleicher Höhe ausstatten wollte, entfielen je 333 Euro auf die Pflegebegleiter-Initiativen Taunusstein, Langensalza und Bad Lobenstein.
„Als Mathematiker und Kölner finde ich die 333 – ist gleich drei mal 111 – betörend schön“, griff Rembold das Zahlenspiel auf amüsante Weise mit einem Streifzug durch die Kölsche Historie und das Kölsche Grundgesetz in seiner Rede auf. Für den bei 3 mal 333 Euro nach Adam Riese fehlenden einen Euro verteilte Rembold symbolisch an jede Initiative eine Tasse mit Rösrather Kulturkaffee, dessen Reinerlös in kulturelle Projekte in Rösrath fließt. Der Stifter will das bürgerschaftliche Engagement für die Pflege auch im kommenden Jahr tatkräftig unterstützen.
Zusätzlich übergab er an die Pflegebegleiter-Initiative Gera einen Anerkennungsbetrag von 111 Euro samt Kulturkaffee.
Seit Gründung des „Netzwerks pflegeBegleitung“ haben bundesweit etwa 2.500 Freiwillige einen Vorbereitungskurs zur Begleitung pflegender Angehöriger besucht. 80 Prozent haben sich danach für ein praktisches Engagement entschieden. Um eine flächendeckende Verbreitung von ehrenamtlichen Unterstützern pflegender Angehöriger zu erreichen und die strukturellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, setzt sich das Netzwerk aktuell für die Einrichtung einer Netzwerk-Stelle auf Bundesebene sowie den Auf- und Ausbau von Landesagenturen für Pflegebegleitung ein.
Nähere Informationen zum Netzwerk und Standorten von helfenden Initiativen unter: http://www.pflegebegleiter.de/
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten 08.11.2017/Stoll-Hennen