Spenden, Stiften und Vererben

Sie finden die Arbeit der Rembold Stiftung zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement wichtig und wollen uns finanziell unterstützen?

Wir freuen uns über jede Hilfe von Privatpersonen und Unternehmen – einmalig oder wiederkehrend durch Spenden, langfristig durch Zustiftung oder eine Berücksichtigung im Testament.

Geldspenden: Ihre Geldspenden können Sie auf das unten angegebene Konto überweisen. Ihre freie Spende wird nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe dort eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt wird und kann selbstverständlich bei der Steuer geltend gemacht werden. Unternehmensspenden sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

Eine Spende unterstützt die konkrete Stiftungsarbeit und wird zeitnah von der Stiftung für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet.

Zustiften: Wenn Sie sich gemeinsam mit uns nachhaltig für bürgerschaftliches Engagement einsetzen wollen, stärken Sie mit Ihrer Zustiftung einfach das Vermögen der Stiftung. Auch die Zustiftung kann bei der Steuer geltend gemacht werden.
Eine Zustiftung stockt das Vermögen der Stiftung auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken.

Testament: Bedenken Sie die Stiftung in Ihrem Testament. Ihr Testament ist etwas sehr Persönliches. Mit uns können Sie vertrauensvoll über Ihre Ideen sprechen. Das gestiftete Erbe ist von der Erbschaftssteuer befreit.

Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus.